Die Ehrungsrichtlinien des Chorverband Zollernalb-Sigmaringen e.V.
Ehrungen für aktives Singen im Erwachsenenbereich
Für 20 und 30 Jahre aktives Singen werden Sängerinnen und Sänger vom Chorverband anlässlich der Bezirksversammlung mit einer Urkunde und Brosche/Nadel geehrt. Die Ehrungsanträge sind an die jeweiligen Bezirksvorsitzenden bzw. Geschäftsstelle zu richten.
Für Ehrungen 40, 50, 60, 65, 70 Jahre aktives Singen, sind die Anträge bei der Geschäftsstelle mindestens 6 Wochen vor dem Ehrungstermin einzureichen. Es ist der Meldebogen A zu verwenden. Ab 60 Jahren wird eine Laudatio benötigt, bitte diese auch beifügen.
Die Sängerinnen und Sänger erhalten vom SCV (40 Jahre) bzw. vom DCV (50 – 70 Jahre) eine Ehrungsurkunde und eine Brosche bzw. Nadel.
Für 65 Jahre dürfen sich die Geehrten über einen Ehrenbrief des Präsidenten des Schwäbischen Chorverbands freuen. Hierfür gibt es keine Nadel!
Ehrungen von Chorleiterinnen und Chorleiter in Erwachsenenchören
Für 25 bzw. 40 Jahre Dirigententätigkeit wird vom Deutschen Chorverband eine Ehrungsurkunde sowie eine Brosche bzw. Nadel in Silber verliehen.
Für 50 Jahre gibt es eine Urkunde und eine Brosche bzw. Nadel in Gold.
Das Formular „Ehrungsantrag für Chorleiter/innen“ ist zu verwenden und bei der Geschäftsstelle einzureichen.
Kinder- und Jugendbereich
Chorleiterinnen und Chorleiter, die eine Dirigententätigkeit 10 oder 20 Jahre nachweisen können, ehrt die Chorjugend des Deutschen Chorverbandes mit einer Urkunde. Ohne Nadel!
Kinder und Jugendliche in Kinder- und Jugendchören können auf Antrag für 10 oder 20 Jahre Singtätigkeit geehrt werden. Es wird eine Urkunde verliehen, keine Nadel! Die Anträge sind bei der Geschäftsstelle einzureichen.
Anträge müssen über die Geschäftsstelle gerichtet werden!
Ehrungen von Chören
Der Deutsche Chorverband verleiht Chören, die ein Bestehen von 75, 100, 125, 150, 175 oder 200 Jahren nachweisen können, auf Antrag Urkunden in verschiedenen Ausführungen. Der Chor musss einen lückenlosen Nachweis führen und sein Gründungsjahr glaubhaft belegen können. Nur wenn diese Ehrungsanträge beim SCV in Stuttgart vorliegen, erfolgt auch die Veröffentlichung der Jubiläumstermine in der Zeitschrift „Singen“.
Ab 125 Jahren gibt es nach der Anzahl der gemeldeten aktiven Mitglieder eine Notenspende, (auch die Mitglieder der Kinderchöre zählen dazu) im Moment im Wert von 1,10 Euro pro Person. Sowohl für die Urkunde als auch für die Notenspende ist ein entsprechendes Formular zu verwenden, das über die Geschäftsstelle erhältlich ist. Der Antrag für die Urkunde sowie das Formular für die Notenspende muss mindestens 6 Wochen vor dem Jubiläumstermin bei der Geschäftsstelle eingereicht werden.
Staatliche Anerkennungen für Chöre
Die Zelter-Plakette wird an Chöre verliehen, die nachweislich 100 Jahre oder länger lückenlos bestehen und sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben. Das Antragsformular ist über die Geschäftsstelle zu beziehen. Die Antragstellung ist relativ aufwendig, kalkulieren Sie deshalb genügend Zeit ein, um alle Unterlagen zu beschaffen. Die angeforderten Anlagen müssen bis 15. Mai des Vorjahres des gewünschten Verleihungstermins bei der Geschäftsstelle in Stuttgart vorliegen.
Conradin-Kreutzer-Tafel des Landes Baden-Württemberg
Der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg hat für Laienmusikensembles des Landes, die 150 Jahre und älter sind und sich um das kulturelle Leben des Landes verdient gemacht haben, die Conradin-Kreutzer-Tafel gestiftet. Eine Voraussetzung ist, dass die Vereine die Zelter Plakette besitzen. Die Tafel wird nur an runden Jubiläen der Vereine verliehen, also 150, 160, 170, 175, 180, 190 usw. Der Antrag muss bis Anfang Dezember des Vorjahres beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport vorliegen und deshalb spätestens am 15. November an die Geschäftsstelle in Stuttgart zu senden. Die Verleihung findet immer beim Landes-Musik-Festival Baden-Württemberg statt. Veranstaltungsort und Termin werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Ehrungen durch den Chorverband Zollernalb für besondere Verdienste
Das Präsidium des Chorverband Zollernalb hat im September 1987 beschlossen, für besondere Verdienste in den Vereinen auf Antrag die Ehrennadel in Bronze, Silber zu verleihen.
Mit der Ehrennadel in Bronze können Sängerinnen und Sänger ausgezeichnet werden, die mindestens 15 Jahre Aufgaben im Verein als Ausschussmitglied, Notenwart, Fahnenträger oder Mitorganisator bei Vereinsfesten übernommen haben. Auf dem Antrag (schriftlich) sind diese Tätigkeiten ausführlich zu begründen.
Mit der Ehrennadel in Silber soll das Engagement von 1.Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Schriftführer, Kassenverwalter und Jugendbetreuer gewürdigt werden die mindestens 15 Jahre in der genannten Funktion tätig waren. Es ist ein Antrag (schriftlich) zu stellen.
Am 08. Juni 2009 beschloss das Präsidium, an 1. Vorsitzende, 2. Vorsitzende, Schriftführer, gewählter Pressereferent, Kassenverwalter, Jugendbetreuer die 25 und mehr Jahre in diesen Funktionen gewirkt haben, jedoch die Kriterien für die Verleihung der Ehren-Medaille nicht erfüllen können die neu geschaffene Ehrennadel in Gold zu verleihen. Laut Beschluss vom 31.01.2011 des Präsidiums ist es nicht notwendig das die silberne Ehrennadel vorausgegangen sein muss.
Bei allen drei Ehrennadeln wird eine Laudatio benötigt! Die Anträge müssen bei der Geschäftsstelle gestellt werden.
Ehrenmedaille in Bronze (Neu)
Die Ehrenmedaille in Bronze kann an Persönlichkeiten, die ein langjähriges Engagement auf Vereins-Bezirks- und Chorverbandsebene nachweisen können, verliehen werden. Voraussetzung ist, dass die betreffende Person auf Vereinsebene bereits mit der Ehrennadel in Gold ausgezeichnet worden ist. Auf Bezirks- und Chorverbandsebene muss mindestens 2 Wahlperioden (8 Jahre) mitgewirkt worden sein.
Ehrenmedaille in Silber
Die Ehrenmedaille in Silber kann verliehen werden an Persönlichkeiten, die den Chorverband in hohem Maße ideell gefördert und finanziell unterstützt haben.
Ehrenmedaille in Gold
Die Ehrenmedaille in Gold kann an Persönlichkeiten, die ein langjähriges Engagement auf Vereins-Bezirks- und Chorverbandsebene nachweisen können, verliehen werden, Auf Bezirks- und Chorverbandsebene muss mindestens 4 Wahlperioden (16 Jahre) mitgewirkt worden sein, auf Vereinsebene mit der Ehrennadel in Gold ausgezeichnet worden sein. Oder für besondere Verdienste z.B. als jahrelanger Funktionär in den genannten Gremien Bezirk/Chorverband z. B. Präsident, stellvertretender Präsident, Schriftführer, Kassier, Jugendleiter usw. verliehen werden.
(Hier wäre nicht zwingend die 4 Wahlperioden notwendig-Info nur für Dich intern)
Das hatten wir damals besprochen
Die Anträge auf Verleihung der Ehrenmedaillen sind mindestens 8 Wochen vor dem Verleihungstermin an die Geschäftsstelle zu richten. Antragsteller kann auch das Präsidium sein.
Über die Zustimmung oder Ablehnung entscheidet der Ehrungsausschuß mit einfacher Mehrheit. Die Antragsteller werden rechtzeitig vor dem Verleihungstermin von der Geschäftsstelle benachrichtigt.
Die Verleihung der Ehrennadeln und Ehrenmedaillen hat in einem würdigen Rahmen zu erfolgen. Dies kann eine besondere Vereinsveranstaltung (Konzert, Jubiläum) oder die Chorverbandsversammlung bzw. Bezirkstag sein.
25.07.2022
Das Präsidium